KFZ Schaden- und Wertgutachten

WER TRÄGT DIE KOSTEN DES UNFALLGUTACHTENS?

 

  • Die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits muss die gegnerische Versicherung übernehmen. 
  • Sie haben das Recht, sich einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu suchen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten im Falle eines unverschuldeten Unfalls.
  • Sollte die Schuldfrage unklar sein, übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
  • Die Beweismittel, wie etwa Fotografien oder Dokumentationen, können im Anschluss für die Erstellung eines endgültigen KFZ Unfallgutachten genutzt werden.

 

 

 

 
 
 
 
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