WER TRÄGT DIE KOSTEN DES UNFALLGUTACHTENS?
- Die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
- Sie haben das Recht, sich einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu suchen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten im Falle eines unverschuldeten Unfalls.
- Sollte die Schuldfrage unklar sein, übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
- Die Beweismittel, wie etwa Fotografien oder Dokumentationen, können im Anschluss für die Erstellung eines endgültigen KFZ Unfallgutachten genutzt werden.